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   BVerwG, 16.09.1981 - 2 B 79.80   

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BVerwG, 16.09.1981 - 2 B 79.80 (https://dejure.org/1981,3311)
BVerwG, Entscheidung vom 16.09.1981 - 2 B 79.80 (https://dejure.org/1981,3311)
BVerwG, Entscheidung vom 16. September 1981 - 2 B 79.80 (https://dejure.org/1981,3311)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Entlassungsverfügung wegen Dienstunfähigkeit ohne längere Erkrankung - Bezeichungserfordernisse im Beschwerdeverfahren wegen Nichtzulassung der Revision - Gerichtliche Hinweispflicht hinsichtlich der bevorstehend entscheidungstragenden rechtlichen Gesichtspunkte und ...

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 31.08.1979 - 2 B 18.77

    Verwertung einer vom Beklagten eingereichten Schrift des Klägers ohne Erörterung

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1981 - 2 B 79.80
    Das erfordert eine substantiierte Darlegung dessen, was die Klägerin bzw. ihr Prozeßbevollmächtigter - bei nach ihrer Meinung ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs - noch vorgetragen hätten, sowie die Darlegung, daß solche weiteren Ausführungen zur Klärung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs geeignet gewesen wären (vgl. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105]; Beschlüsse vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23] und vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 109]).

    Das Berufungsgericht war schließlich nicht verpflichtet, die Klägerin bzw. ihren Prozeßbevollmächtigten vorab darauf hinzuweisen, auf welche von mehreren denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im einzelnen begründen werde (vgl. Urteil vom 20. Juni 1969 - BVerwG 7 C 73.68 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 36]; Beschlüsse vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - [a.a.O.] und vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - [Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 12]).

  • BVerwG, 10.08.1978 - 2 C 36.77

    Prozessrecht - Vereinbarkeit der Unterlassung der Einholung amtlicher Auskünfte

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1981 - 2 B 79.80
    Das erfordert eine substantiierte Darlegung dessen, was die Klägerin bzw. ihr Prozeßbevollmächtigter - bei nach ihrer Meinung ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs - noch vorgetragen hätten, sowie die Darlegung, daß solche weiteren Ausführungen zur Klärung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs geeignet gewesen wären (vgl. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105]; Beschlüsse vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23] und vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 109]).
  • BVerwG, 29.09.1976 - 7 CB 46.76

    Verletzung des rechtlichen Gehörs - Darlegungspflicht

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1981 - 2 B 79.80
    Das erfordert eine substantiierte Darlegung dessen, was die Klägerin bzw. ihr Prozeßbevollmächtigter - bei nach ihrer Meinung ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs - noch vorgetragen hätten, sowie die Darlegung, daß solche weiteren Ausführungen zur Klärung des geltend gemachten prozessualen Anspruchs geeignet gewesen wären (vgl. Urteil vom 10. August 1978 - BVerwG 2 C 36.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 105]; Beschlüsse vom 29. September 1976 - BVerwG 7 CB 46.76 - [Buchholz 310 § 138 Ziff. 3 VwGO Nr. 23] und vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 109]).
  • BVerwG, 27.11.1979 - 7 B 195.79

    Verpflichtung zur Leistung eines Entwässerungsbeitrages - Der Begriff des

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1981 - 2 B 79.80
    Das Berufungsgericht war schließlich nicht verpflichtet, die Klägerin bzw. ihren Prozeßbevollmächtigten vorab darauf hinzuweisen, auf welche von mehreren denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im einzelnen begründen werde (vgl. Urteil vom 20. Juni 1969 - BVerwG 7 C 73.68 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 36]; Beschlüsse vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - [a.a.O.] und vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - [Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 12]).
  • BVerwG, 20.06.1969 - VII C 73.68

    Anspruch auf Bereitstellung von Förderungsmitteln aus dem Bundesjugendplan -

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1981 - 2 B 79.80
    Das Berufungsgericht war schließlich nicht verpflichtet, die Klägerin bzw. ihren Prozeßbevollmächtigten vorab darauf hinzuweisen, auf welche von mehreren denkbaren rechtlichen Gesichtspunkten es seine Entscheidung stützen und wie es sie im einzelnen begründen werde (vgl. Urteil vom 20. Juni 1969 - BVerwG 7 C 73.68 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 36]; Beschlüsse vom 31. August 1979 - BVerwG 2 B 18.77 - [a.a.O.] und vom 27. November 1979 - BVerwG 7 B 195.79 - [Buchholz 310 § 104 VwGO Nr. 12]).
  • BVerwG, 19.12.1968 - VIII C 29.67

    Wehrdiensttauglichkeit trotz Krankheit - Abstufung der Tauglichkeitsgrade -

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1981 - 2 B 79.80
    Dies kann der Fall sein, wenn die bisher vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche auf weisen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit eines Gutachters besteht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. BVerwGE 31, 149 [156]; Beschlüsse vom 23. Dezember 1977 - BVerwG 6 B 50.77 -, vom 2. Juni 1980 - BVerwG 2 B 2.80 - und vom 5. Dezember 1980 - BVerwG 2 B 84.79 -).
  • BVerwG, 02.03.1978 - 6 B 24.78

    Unterscheidung zwischen der Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde und der

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1981 - 2 B 79.80
    - Sollte die Beschwerde eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) durch das Berufungsgericht oder der Hinweispflicht des Vorsitzenden (§ 86 Abs. 3 VwGO) geltend machen wollen, so fehlt in ihrem Vortrag die erforderliche Darlegung, hinsichtlich welcher nach der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts entscheidungserheblicher Tatumstände vorbereitende Maßnahmen oder Hinweise veranlaßt gewesen wären, um welche Maßnahmen oder Hinweise es sich dabei hätte handeln müssen und inwiefern das Urteil des Berufungsgerichts auf dem Unterbleiben derartiger vorbereitender Maßnahmen oder Hinweise beruht oder beruhen kann (vgl. zur Verletzung der Aufklärungspflicht u.a. Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17] und vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164]).
  • BVerwG, 29.07.1977 - 4 C 21.77

    Rechtliches Gehör - Überraschungsentscheidung

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1981 - 2 B 79.80
    Mit dieser unterstützenden Heranziehung weiterer Unterlagen in den Personalakten hat das Berufungsgericht nicht etwa dem Rechtsstreit unter Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör eine Wendung gegeben, mit der die Klägerin nicht rechnen konnte (vgl. Urteil vom 29. Juli 1977 - BVerwG 4 C 21.77 - [Buchholz 310 § 108 VwGO Nr. 98] mit weit. Nachw.).
  • BVerwG, 26.06.1975 - 6 B 4.75
    Auszug aus BVerwG, 16.09.1981 - 2 B 79.80
    - Sollte die Beschwerde eine Verletzung der Sachaufklärungspflicht (§ 86 Abs. 1 VwGO) durch das Berufungsgericht oder der Hinweispflicht des Vorsitzenden (§ 86 Abs. 3 VwGO) geltend machen wollen, so fehlt in ihrem Vortrag die erforderliche Darlegung, hinsichtlich welcher nach der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts entscheidungserheblicher Tatumstände vorbereitende Maßnahmen oder Hinweise veranlaßt gewesen wären, um welche Maßnahmen oder Hinweise es sich dabei hätte handeln müssen und inwiefern das Urteil des Berufungsgerichts auf dem Unterbleiben derartiger vorbereitender Maßnahmen oder Hinweise beruht oder beruhen kann (vgl. zur Verletzung der Aufklärungspflicht u.a. Beschlüsse vom 26. Juni 1975 - BVerwG 6 B 4.75 - [Buchholz 232 § 26 BBG Nr. 17] und vom 2. März 1978 - BVerwG 6 B 24.78 - [Buchholz 310 § 132 VwGO Nr. 164]).
  • BVerwG, 02.06.1980 - 2 B 2.80

    Wiedereinberufung eines Ruhestandsbeamten - Wiederherstellung der Dienstfähigkeit

    Auszug aus BVerwG, 16.09.1981 - 2 B 79.80
    Dies kann der Fall sein, wenn die bisher vorliegenden Gutachten grobe Mängel oder unlösbare Widersprüche auf weisen, wenn sie von unzutreffenden sachlichen Voraussetzungen ausgehen oder wenn Anlaß zu Zweifeln an der Sachkunde oder der Unparteilichkeit eines Gutachters besteht (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. BVerwGE 31, 149 [156]; Beschlüsse vom 23. Dezember 1977 - BVerwG 6 B 50.77 -, vom 2. Juni 1980 - BVerwG 2 B 2.80 - und vom 5. Dezember 1980 - BVerwG 2 B 84.79 -).
  • BVerwG, 03.10.1979 - 2 B 93.78

    Anwendung des Bayerischen Hochschullehrergesetzes

  • BVerwG, 23.12.1977 - 6 B 50.77

    Mangelnde Sachaufklärung durch Unterlassung der Einholung eines Obergutachtens -

  • BVerwG, 05.12.1980 - 2 B 84.79

    Verpflichtung zur erneuten Übernahme eines bayerischen Lehramtsanwärters in den

  • BVerwG, 29.06.1982 - 2 B 122.81

    Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache - Zuständigkeit für den Erlass eines

    Als Verfahrensmängel im Sinne dieser Vorschrift können nur Mängel des gerichtlichen Verfahrens - und zwar ausschließlich dem Verfahren des Berufungsgerichts anhaftende Mängel - gerügt werden (ständige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts; vgl. Beschlüsse vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 2 B 93.78 - [Buchholz 237.1 Art. 42 BayBG Nr. 3] und vom 16. September 1981 - BVerwG 2 B 79.80 -).
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